Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Tourismus- und Stadtmarketing Mölln ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.moelln-tourismus.de und www.stadtmarketing-moelln.de
Geltungsbereich
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain www.moelln-tourismus.de und www.stadtmarketing-moelln.de veröffentlichte Website. Sie gilt nicht für verlinkte Inhalte Dritter oder externe Anwendungen (z. B. Buchungssysteme oder eingebettete Karten).
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website/mobile Anwendung ist teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.
Nicht barrierefreie Bereiche
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit nicht vollständig barrierefrei:
- Einige PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei erstellt (z. B. Flyer, Broschüren, Formulare).
- Eingebettete Karten sind für Screenreader nicht zugänglich.
- Teilweise fehlen Alternativtexte für Bilder.
- Die Copyrightangaben auf Bildern sind je nach Kontrast des Bildes nicht immer vollständig lesbar.
- feratel für Buchung von Unterkünften und Erlebnissen sowie den Veranstaltungskalender: Die Kartenansicht von feratel in der Buchungs-Trefferliste ist aktuell nicht barrierefrei. Die Karte kann nur mit gezogenen Klicks, z.B. beim Verschieben der Karte nach links und rechts, bedient werden. Ein Bedienkreuz steht aktuell noch nicht zur Verfügung.
- Videos auf der Website verfügen nicht durchgängig über Untertitel oder Audiobeschreibungen.
Die genannten Inhalte werden sukzessive überarbeitet. Das Tourismus- und Stadtmarketing Mölln strebt an, die Barrierefreiheit weiter zu verbessern. Einige Inhalte sind derzeit aus Gründen der unverhältnismäßigen Belastung (§ 4 BITV 2.0) noch nicht vollständig angepasst.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 05.05.2025 erstellt.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung wurden durch eine nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführte Selbstbewertung erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann schreiben Sie uns eine E-Mail oder sprechen Sie uns einfach direkt an:
Jochen Buchholz
Leitung Tourismus- und Stadtmarketing Mölln
leitung@stadtmarketing-moelln.de
Telefon: +49 4542 976510
Beschwerdeverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Auf der Internetseite der Beschwerdestelle t1p.de/csre finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.
Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:
Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung
Büroanschrift:
Karolinenweg 1
24105 Kiel
Postanschrift:
Postfach 7121
24171 Kiel
Telefon: +49 431 988 1620
E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de